Flughafenpersonal: Neue Einreiseregeln für türkische Fachkräfte beschlossen

Deutschlands Flughäfen mangelt es an Bodenpersonal. Das sorgt für Chaos an den Luftverkehrsknoten. Eine neue Regelung soll Abhilfe schaffen und die Einreise türkischer Fachkräfte erleichtern.

Um das durch den Personalmangel entstandene Chaos an deutschen Flughäfen zu minimieren, haben die Bundesministerien und die Bundesagentur für Arbeit neue Regelungen für die Einreise von Fachkräften aus der Türkei bekannt gegeben. Die sogenannte Globalzustimmung erlaubt es Menschen aus der Türkei, die Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen erbringen können, schneller ein Arbeitsvisum sowie einen Aufenthaltstitel zu erhalten und somit zügig an Deutschlands Luftverkehrsknoten eingesetzt werden zu können. Der Vorteil: Bundesagentur für Arbeit sowie die Ausländerbehörde müssen der Arbeitserlaubnis nicht mehr zustimmen, sollten die Bundesländer die Globalzustimmung akzeptieren.

Damit eine Fachkraft gemäß der Neuregelung kurzfristig einreisen kann, muss sie die türkische Staatsangehörigkeit oder einen Wohnsitz in der Türkei haben. Zudem gilt die Globalzustimmung nur für ausgewählte Berufe. Darunter fallen der Check-In-Agent, die Service-Agentin Passagierabfertigung, der Lader, die Fahrerin, der Flughafenabfertiger, der Ramp Agent sowie der Aircraft Loading Supervisor. Die neuen Regelungen gelten nicht für Luftsicherheitskontrollkräfte und Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten.

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