Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung

Sie wollen eine ukrainische Fachkraft einstellen und können deren berufliche Qualifikation und mögliches Einsatzgebiet nicht einschätzen? Ab sofort bieten die IHKs und Handwerkskammern Geflüchteten aus der Ukraine einen Erstberatungs-Check an, dessen Ergebnis im Formular „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ festgehalten wird.

In diesem Artikel wollen wir die wichtigsten Fragen zum Erstberatungs-Check aus Arbeitgebersicht beantworten. Sie finden Antworten darauf, welche Informationen das Formular enthält, was es Ihnen als Arbeitgeber nützt und welcher Unterschied zu einem Anerkennungsbescheid besteht.

Was ist der „Check der ausländischen Berufsqualifikationen - Ergebnis der Erstberatung“?

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie die Handwerkskammern bieten im Rahmen ihrer Anerkennungsberatung Geflüchteten aus der Ukraine den Service eines Erstberatungs-Checks an. Im Rahmen einer Kurzberatung wird bestimmt, welche Berufsabschlüsse, einschlägige Berufserfahrungen und welche Sprachkompetenzen vorhanden sind. Das Beratungsergebnis wird im „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ auf Deutsch festgehalten. Damit erhalten die ukrainischen Fachkräfte eine Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt und eine erste Einschätzung zu ihren Einsatzmöglichkeiten.

Wie nützt der Erstberatungs-Check Arbeitgeber*innen?

Die meisten IHK- und Handwerksberufe zählen zu den nicht reglementierten Berufen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich mit vorübergehendem Schutz im Sinne des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten, können in diesen Berufen auch ohne formale Berufsanerkennung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Der „Check der ausländischen Berufsqualifikationen“ ist ein unkomplizierter und schneller Weg, Qualifikationen sichtbar zu machen. Mit dem Erstberatungsergebnis können Unternehmen einen Eindruck gewinnen, in welchen Berufen Bewerberinnen und Bewerber ausgebildet wurden und welche beruflichen Erfahrungen sie erworben haben. So bekommen Arbeitgeber*innen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess.  Auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter erhalten durch das Erstberatungsergebnis Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung.

Gilt dieser Erst-Check nur für Ukrainische Geflüchtete?

Der neue Erstberatungs-Check der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern ist wegen der aktuellen Situation durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ins Leben gerufen worden. Daher ist das Angebot aktuell auch speziell an die geflüchteten Menschen aus der Ukraine gerichtet. Sollte das Beratungsmodell gut angenommen werden und sich in der Praxis bewähren, könnte es bei Bedarf auch ausgedehnt werden.

Wie unterscheidet sich der Check der ausländischen Berufsqualifikationen von einem Anerkennungsbescheid?

Im Erst-Check wird das Ergebnis eines Beratungsgesprächs festgehalten. Die beratende Stelle hat noch keine Dokumente geprüft, der Erst-Check ist somit kein rechtlich bindendes Dokument. Ein mögliches formales Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist in einem weiteren Schritt möglich. Dieses Verfahren nimmt ausschließlich die dafür zuständige Stelle vor. Mehr Informationen zur Berufsanerkennung erhalten Sie hier.

Wer hilft mir weiter, wenn ich Fragen habe?

Den Erstberatungs-Check führt die Anerkennungsberatung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer durch. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Kammer wenden.

IHK - Finder

HWK - Finder

 

Textquelle: https://www.unternehmen-berufsanerkennung.de/aktuelles/check-der-auslaendischen-berufsqualifikationen?utm_source=sendinblue&utm_campaign=Berufsanerkennung_aktuell__Ausgabe_22022&utm_medium=email

Bildquelle: ©mentatdgt https://www.pexels.com/de-de/foto/zwei-frauen-im-chat-1311518/